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'''Branntwein''' (nach ; ursprünglich aus .

In diesem Sinne, jedoch mit unterschiedlichen Mindest greift diese Bedeutung wieder auf und definiert den Begriff in diesem Sinne.

Daher gibt es folgende zwei Definitionen: Branntwein bezeichnet
  1. den nach des deutschen es (BranntwMonG) definierten Steuergegenstand der Branntweinsteuer (2017 ausgelaufen, jetzt Teil des es);
  2. nach Anhang II Nr. 4 der ''Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89'':
{{Zitat|Text=[?] eine ,
  • die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 Vol.-% von Wein oder oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 Vol.-% gewonnen wird,
  • die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist,
  • die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.

Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 Vol.-% [?]}}

In dieser EG-Verordnung ist Branntwein eine von 46 Kategorien verschiedener Spirituosen. Unter diese Kategorie der EG-Verordnung fallen z. B. Weinbrand oder weinbrandhaltige Getränke (?Brandy? oder ?Weinbrand? bildet dort jedoch auch eine eigene Kategorie).

Diese in Deutschland gängige Begrifflichkeit für diverse destillierte alkoholische Produkte aus auch anderer Herkunft als aus Wein ist im übrigen EU-Ausland eher missverständlich. Im nationalen Lebensmittelangebot wird durch zusätzliche Angaben die Quelle, beispielsweise Getreide oder Kartoffeln, benannt.

Literatur

  • : ''Weinbrenner. Die Geschichte vom Geist des Weines.'' Seewald, Stuttgart 1975, ISBN 3-512-00397-4.
  • (Hrsg.): ''Schriftlichkeit und Lebenspraxis im Mittelalter. Erfassen, Bewahren, Verändern. Akten des Internationalen Kolloquiums 8.?10. Juni 1995'' (= ''Münstersche Mittelalter-Schriften.'' Band 76). Wilhelm Fink, München 1999, S. 267?278.

Weblinks

Einzelnachweise